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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/11 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Personengesellschaft, Stille Reserven, Vorweggenommene Erbfolge, Sonderbetriebsvermögen, Ansparrücklage
Rechtsfrage: Kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven, wenn zunächst nur ein Teil-Kommanditanteil unentgeltlich übertragen, zugleich eine im Sonderbetriebsvermögen des Übergebers gehaltene wesentliche Betriebsgrundlage (das Betriebsgrundstück) in eine andere Mitunternehmerschaft, an der der Übergeber beteiligt ist, überführt wird, und erst später auch der zunächst zurückbehaltene Teil-Kommanditanteil übertragen wird? Ist auch das Sonderbetriebsvermögen Bestandteil des Betriebsvermögens i.S. des Größenmerkmals in § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.09.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 2493/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 2142
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 34 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2012
Erledigungs-Az: IV R 41/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 74