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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-185/01 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 9
Schlagwörter Leasing, Kraftfahrzeug, Treibstoff, Lieferung, Ort
Rechtsfrage: Liegt in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Auto im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, eine Treibstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vor und ist diese Lieferung an dem in Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG genannten Lieferort zu versteuern oder geht die "Weiterlieferung" in der nach Art. 9 Richtlinie 77/388/EWG zu besteuernden Dienstleistung des Leasinggebers auf?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.02.2001
Vorinstanz/AZ: V R 26/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 07 86
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.02.2003
Erledigungs-Az: Rs C-185/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 16 95