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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 31/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Selbstunterhalt |
Rechtsfrage: | Ist ein arbeitsloses, über 21 Jahre altes behindertes Kind (Grad d. B. 100 v.H. und Merkmal H), das in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und deshalb auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, trotzdem außerstande ist sich selbst zu unterhalten? Hat die Schwerbehinderteneigenschaft zwangsläufig die Unfähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt i.S. des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG zur Folge? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3410/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 58/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 58/99 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 50 |