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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 63/06 |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 2, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Erbbauzins |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Gehört bei einem entgeltlichen Erwerb des noch bestehenden Erbbaurechts durch den erbbauverpflichteten Grundstückseigentümer der kapitalisierte zukünftige Erbbauzins zu der Gegenleistung i.S. des § 9 GrEStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1598/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 04 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 63/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 23 |