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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 15/17 (BFH)
§§: AO § 227, AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Erlass, Nachzahlungszinsen, Sachliche Billigkeit, Zinssatz
Rechtsfrage: Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig und sind daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen? Ist beim Erlass einer Steuernachzahlung auch zu berücksichtigen, ob der Schaden durch eine Amtspflichtverletzung wegen überlanger Verfahrens-/Bearbeitungsdauer gemindert oder sogar wieder gut gemacht werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 3082/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.12.2019
Erledigungs-Az: VIII R 25/17
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 25/17 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 20