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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 14/16 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 b Satz 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Zurechnung |
| Rechtsfrage: | Steuerbefreiung von Familienwohnheim bei Eigentumsanwartschaftsrecht: Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG erfüllt, wenn der Erblasser im Zeitpunkt des Todes noch nicht zivilrechtlicher Eigentümer des Familienheims war, aber bereits wirtschaftliches Eigentum, sowie ein Anwartschaftsrecht auf das Volleigentum erworben hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 06.04.2016 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1868/15 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1015 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 22 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2017 |
| Erledigungs-Az: | II R 14/16 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 90 |