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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 108/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Gesellschaftergeschäftsführer, Zeitpunkt, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist eine im Dezember dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Tantieme steuerlich anzuerkennen (Zusage vor Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres) oder wegen des Rückwirkungsverbots als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2045/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.1999 |
Erledigungs-Az: | I B 108/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 35/99 - Revision zurückgenommen |