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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 42/10 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Schlagwörter Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Komplementär, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Abfärbetheorie
Rechtsfrage: Führt die Beteiligung einer Komplementär-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-KG auch dann dazu, dass die KG gewerbliche Einkünfte erzielt, wenn die Komplementär-GmbH weder am Vermögen noch am Gewinn der Gesellschaft beteiligt ist und auch über keine Stimmrechte verfügt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.08.2010
Vorinstanz/AZ: 12 K 2384/08 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2012
Erledigungs-Az: VIII R 42/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 50