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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/15 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld
Rechtsfrage: Kommt bei einem Beteiligtenwechsel eine rückwirkende Neugestaltung der Rechtsverhältnisse in Betracht, wenn eine ursprünglich vorgenommene Festsetzung aufgehoben wurde, d.h. ob eine rückwirkende Gestaltung nur dann ausgeschlossen ist, wenn Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wurde, nicht jedoch bei einer in der Sache negativen Entscheidung über den Kindergeldanspruch? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.07.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 660/12 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 16 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2016
Erledigungs-Az: V R 21/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 59