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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 91/05
§§: KStG § 8 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Mantelkauf: Geht die wirtschaftliche Identität durch Zuführung neuen Aktivvermögens, welches das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung übersteigt, verloren oder sind die Passivposten der Bilanz zur Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, einzubeziehen? Wäre hilfsweise ein originärer Firmenwert bei dem Vergleich des neuen Aktivvermögens mit dem Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung heranzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.03.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 8302/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2008
Erledigungs-Az: I R 91/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 37 69