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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
Schlagwörter Umzugskosten, Doppelte Haushaltsführung, Beendigung, Zweijahresfrist
Rechtsfrage: Sind bei einer über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus andauernden beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Berufssoldaten die Kosten für den Rückumzug in die Familienwohnung auch nach Ablauf der Zweijahresfrist als (allgemeine) Werbungskosten abziehbar, weil Anlass für die Auflösung der Zweitwohnung die dienstliche Versetzung an den Familienwohnsitz und nicht die Beendigung der doppelten Haushaltsführung war? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.10.2000
Vorinstanz/AZ: III 155/2000
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 80
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision