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Die bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines notariellen Grundstückskaufvertrags ist grunderwerbsteuerlich nicht zu berücksichtigen
Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Haus - und Grundbesitz > Grunderwerbsteuer
Fundstellen
- Niedersächsisches FG 02.05.2000, 7 K 402/98
Normen
[BGB] § 177 Abs. 1
[GrEStG] § 11 Abs. 1
[BGB] § 177 Abs. 1
[GrEStG] § 11 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: II R 54/00, Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Erwerbsvorgang, Genehmigung, Vertretenen, Steuersatz

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