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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 49/10 (BFH) |
§§: | DBA-Frankreich Art. 13, EStG § 3 Nr. 28, SGB V § 257, SGB V § 173 |
Schlagwörter | Altersversorgung, Krankenversicherung, Besteuerungsrecht, Europarecht, EG, EU, Altersteilzeit |
Rechtsfrage: | 1. Ist im Freistellungszeitraum einer Altersteilzeit im sog. Blockmodell die vom früheren (deutschen) Arbeitgeber des Klägers gezahlte Vergütung in Deutschland oder im (jetzigen) Ansässigkeitsstaat Frankreich zu versteuern? - 2. Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur französischen Krankenversicherung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3773/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 49/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 09 27 |