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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 39/09 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 17
Schlagwörter Finanzierungskosten, Nachträgliche Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Wesentliche Beteiligung, Lebensversicherung
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund verschiedener Darlehensverträge, die ursprünglich einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung dienten, nach Veräußerung der Beteiligung nach der ab 1998 geltenden Rechtslage (Absenkung der nach § 17 Abs. 1 EStG maßgeblichen Beteiligungsgrenze) als veranlassungsgeprägte (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 16.06.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 233/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.01.2012
Erledigungs-Az: VIII R 39/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache