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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/00 |
§§: | EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 3 Nr 12, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Werbungskosten, Verrechnung, Aufwandsentschädigung, Beitrittsgebiet |
Rechtsfrage: | Sind die an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 11.11.1999 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) zwar steuerpflichtigen, aber wegen des Vertrauensschutzes steuerfrei bleibenden Aufwandsentschädigungen auf die mit dieser Tätigkeit entstandenen Werbungskosten anzurechnen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 223/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 111 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.04.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 26/00 |