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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/00
§§: EStG § 10 e Abs. 6 a S 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Schuldzinsen, Nachholung, Eigennutzung
Rechtsfrage: Kann der erweiterte Schuldzinsenabzug aus dem Jahre 1993 gem. § 10 e Abs.6 a Satz 2 EStG im Veranlagungszeitraum 1996 auch dann nachgeholt werden, wenn die Wohnung im Erstjahr nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.05.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 300/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2001
Erledigungs-Az: X R 35/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 62 19