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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/08 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, LStR R 38 Abs. 3 |
Schlagwörter | Fahrtkosten, Wohnung, Wechselnde Einsatzstellen, Entfernungspauschale, Dienstreise |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km nur in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 279/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 70 |