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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 76/02
§§: EStG § 32 Abs. 6, EStG § 31, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 36 Abs. 2, GG Art. 6
Schlagwörter Kindergeld, Verfassung, Familienleistungsausgleich, Freibetrag, Gleichheit, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 dadurch, dass im Rahmen der Günstigerprüfung das gezahlte Kindergeld dem Kinder- und Betreuungsfreibetrag gegenüber zu stellen ist und sich die Freibeträge nur bei Steuerpflichtigen mit hohen Grenzsteuersätzen auswirken? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.08.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 391/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 03 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2003
Erledigungs-Az: VIII R 76/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 68