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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 57/01 |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Ermessen, Weiterleitung |
Rechtsfrage: | Ist die wegen Wechsels der Haushaltszugehörigkeit der Kinder zur Mutter erfolgte Rückforderung des Kindergeldes vom Vater ermessenswidrig, wenn die Familienkasse bereits Kenntnis davon hat, dass das zurückgeforderte Kindergeld auf Anweisung des ursprünglich antragstellenden Vaters während des gesamten Rückforderungszeitraums auf ein der kindergeldberechtigten Mutter gehörendes Konto überwiesen wurde und gleichwohl ein zweites Mal an diese zahlt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 437/97 KI |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 64/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 64/01 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 61 |