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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 45/06
§§: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit, Ingenieur, Ähnlicher Beruf, Sachverständigengutachten, EDV-Berater, Informatiker
Rechtsfrage: Ist die Tätigkeit des Klägers im Bereich des IT-Projektmanagements, obwohl das Sachverständigengutachten dem Kläger das theoretische Wissen in Breite und Tiefe eines Diplom-Informatikers (FH) bescheinigt hat, als gewerbliche oder als ingenieurähnliche freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18.10.1990 IV R 90/89, BFH/NV 1991 S. 515; vom 9.2.2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006 S. 1270)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.10.2006
Vorinstanz/AZ: 9 K 763/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2009
Erledigungs-Az: VIII R 79/06
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 79/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 32