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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 99/08 (BFH) |
| §§: | KStG § 12, AStG § 6, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 18 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Umzug, Europäische Union, Betriebsaufgabe, Entstrickung, EG, EU, Wegzug |
| Rechtsfrage: | Darf bei einem Wegzug eines Freiberuflers in das EU-Ausland (hier: von Deutschland nach Belgien) und Fortsetzung der Tätigkeit im Ausland entgegen der bisherigen BFH-Rechtsprechung keine (fiktive) Betriebsaufgabe besteuert werden, weil die Besteuerung gegen das gemeinschaftsrechtliche Grundrecht der Niederlassungsfreiheit verstoßen würde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 18.03.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 4110/04 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 259 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 74 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.10.2009 |
| Erledigungs-Az: | I R 99/08 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 00 35 |