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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 46/10 (BFH) |
§§: | StBerG § 48 Abs. 1, StBerG § 40 Abs. 2, GG Art. 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerberater, Wiederbestellung, Berufsfreiheit, Ermessen |
Rechtsfrage: | Ist bei der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 StBerG auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder auf die gegenwärtige Lage abzustellen? - Muss dem Bescheid über die Ablehnung der Wiederbestellung eines Steuerberaters zu entnehmen sein, in welcher Zusammensetzung und aus welchen Gründen der Vorstand der Steuerberaterkammer entschieden hat (auch Darlegung der Ermessenserwägungen)? - Verstößt eine Verfahrensdauer - einschließlich des Zeitraums des Vorverfahrens - bis zur FGlichen Entscheidung von mehr als 6 Jahren gegen das Grundrecht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 820/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 46/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 36 |