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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2664/18 (BVerfG)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter Bewertung, Ausschüttung, Rückwirkung, Wertansatz, offene Gewinnausschüttung, gemeiner Wert, Rechtsstaatsprinzip, Sachausschüttung
Rechtsfrage: Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8 b Abs. 3 Satz 1 KStG - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.04.2018
Vorinstanz/AZ: I R 34/15
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 262 S. 16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 17 16
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 03.04.2024
Erledigungs-Az: 2 BvR 2664/18
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen