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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 80/06
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5
Schlagwörter Gewerbesteuer, Erweiterte Kürzung, Grundstück, Verwaltung
Rechtsfrage: Ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch in den Fällen nicht durch Satz 5 ausgeschlossen, in denen eine GmbH zwar Komplementärin sowohl der ausschließlich grundbesitzverwaltenden als auch der diesen Grundbesitz gewerblich nutzenden Personengesellschaften ist, jedoch an diesen Gesellschaften vermögensmäßig nicht beteiligt ist? Wann dient der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.03.2006
Vorinstanz/AZ: 10 K 574/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1691
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2009
Erledigungs-Az: IV R 80/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 66