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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 32/06
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, GrEStG § 5, GrEStG § 6, UmwStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UmwStG § 2 Nr. 1
Schlagwörter Verschmelzung, Aufnahme, Genossenschaft, Übertragung, Gleichheit, Leistungsfähigkeit, Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage: 1. Wird anlässlich der aufnehmenden Verschmelzung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 UmwStG 1995 bei eingetragenen Genossenschaften der Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfüllt und verstößt die evtl. Besteuerung gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Leistungsfähigkeit, unterschiedliche Behandlung von übertragender und formwechselnder Umwandlung) oder dem verfassungsrechtlichen Gebot der folgerichtigen Besteuerung? - 2. Ist der Rechtsgedanke der §§ 5, 6 GrEStG auf eingetragene Genossenschaften entsprechend anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.03.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 4400/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1091
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2008
Erledigungs-Az: II R 32/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 18