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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 34/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Darlehensforderung, Zugewinnausgleich, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen einer behaupteten Darlehensforderung und eines geltend gemachten Zugewinnausgleichs angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2195/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 23 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 34/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 47 |