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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 15/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG 1999 § 17
Schlagwörter Factoring, Inkasso
Rechtsfrage: Inkassofälle - 1. Welche Bemessungsgrundlage ist beim Kläger zugrunde zulegen, wenn der Factor pauschal 25 % für jede Forderung bezahlt, gleichgültig wie viel bzw. wie wenig er tatsächlich vom Kunden eintreibt? - 2. Ist für jeden einzelnen Kunden die (teilweise) Uneinbringlichkeit der Forderung nachzuweisen, oder ist die Information über die insgesamt eingezogene Summe des Factors, über den Betrag der abgetretenen Forderungen sowie über den vom Factor an den Kläger bezahlten Betrag ausreichend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.07.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 193/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 35 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.2010
Erledigungs-Az: V R 15/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 22 99