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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/13 (BFH)
§§: EStG § 21, EStG § 15
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Sachliche Verflechtung, Wesentliche Betriebsgrundlage
Rechtsfrage: Vorliegen einer sachlichen Verflechtung: Sind die überlassenen Räume (2% der gesamten Räume der Betriebsgesellschaft -AG-) auch dann eine wesentliche, die sachliche Verflechtung begründende Betriebsgrundlage i.S. der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung, wenn dort der Unternehmenssitz der AG angesiedelt ist und die dort ausgeübte Geschäftsleitungstätigkeit nur ein geringes Ausmaß erreicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.02.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 26/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.07.2015
Erledigungs-Az: IV R 16/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 16/13 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 33