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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 47/09 (BFH) |
§§: | EStG § 37 Abs. 3 Satz 1, EStG § 18, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 80, AO § 122 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Vorauszahlungsbescheid, Bekanntgabe, Insolvenz, Masseverbindlichkeit |
Rechtsfrage: | Sind die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche auf Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber der Insolvenzschuldnerin geltend zu machen, weil es sich nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin durch die Insolvenzverwalterin dabei nicht um Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 110/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 332 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.09.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 47/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 45 |