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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 6, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 7
Schlagwörter Stückzinsen, Besteuerung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Veräußerung, Wertpapier
Rechtsfrage: Hat eine Besteuerung von im Streitjahr 2010 zugeflossenen Stückzinsen aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen Wertpapieren als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 52 a Abs. 10 Satz 6 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung zu erfolgen oder ist dies durch § 52 a Abs. 10 Satz 7 1. Halbsatz EStG 2009 ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.04.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 39/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 16 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 22/15
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 30