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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 21/19 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 228, AO § 231 Abs. 3, AO § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, AO § 139 b |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Zahlungsverjährung, Unterbrechung, Wohnsitz, Datenzugriff |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem Abruf der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Adressdaten des Vollstreckungsschuldners durch die Erhebungsstelle des FA um eine Wohnsitzermittlung, die zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2830/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 16 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 21/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 74 |