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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 1/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Werbungskosten, Kapitalvermögen, Schuldzinsen, Wesentliche Beteiligung, GmbH, Beendigung
Rechtsfrage: Können Finanzierungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung nach Aufgabe der Einkunftsquelle als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden? Gilt die bisherige BFH-Rechtsprechung zum Ausschluss des sog. nachträglichen Schuldzinsenabzugs auch noch für die Zeit nach Absenkung der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG maßgeblichen Beteiligungsgrenze auf 1 %? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 14.12.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 18/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2010
Erledigungs-Az: VIII R 1/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 63