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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 10/14 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Vorsteueraufteilung, Umsatzschlüssel, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Organschaft |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist: Sind die Vorsteuerbeträge bei Anwendung des Umsatzschlüssels zur sachgerechten Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus gemischt veranlassten Aufwendungen im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zu den übrigen Einnahmen einschließlich der nicht steuerbaren Umsätze (Zuschüsse, Subventionen, Spenden, Mitgliedsbeiträge) aufzuteilen? Gelten die gleichen Aufteilungsgrundsätze auch im Rahmen des Organkreises einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einem gemeinnützigen Organträger und seiner kommerziellen Tochtergesellschaft als Organgesellschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2191/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.04.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 10/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 18 60 |