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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/08 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4, BUKG § 5, VwVfG § 49 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Promotion, Vollzeiterwerbstätigkeit |
Rechtsfrage: | Teilzeitbeschäftigung während der Berufsausbildung mit über dem Grenzbetrag liegenden Einkünften: Ist ein Doktorand, der während des Promotionsstudiums als wissenschaftlicher Mitarbeiter eine faktische Ganztagesbeschäftigung (anstelle Halbtagesbeschäftigung und Promotion) ausübt, als Vollzeiterwerbstätiger nicht in Berufsausbildung? Gebietet das Rechtsstaatsprinzip und das Prinzip des Vertrauensschutzes die analoge Anwendung des § 49 Abs. 3 VwVfG auf Kindergeldzahlungen oder steht dem § 70 Abs. 4 EStG entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 69/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 29/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 57 |