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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 74/05
§§: EStG § 35 a Abs. 2
Schlagwörter Haushaltsnahe Dienstleistung, Renovierungskosten, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Erfüllen handwerkliche Tätigkeiten für eine umfassende Renovierung des Bades (neue Bodenfliesen und Wandfliesen, Malerarbeiten und Spachtelarbeiten) die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 EStG für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder umfasst dieser Begriff lediglich regelmäßig anfallende "Wartungsarbeiten" im Haushalt, die das Maß üblicher Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen nicht überschreiten? Scheidet eine Aufgliederung einzelner Tätigkeiten der Handwerkerleistungen wegen der Einheitlichkeit der Baumaßnahme aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.10.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 368/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: VI R 74/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 67