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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 21/01 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4 |
Schlagwörter | Immobilienfonds, Provisionsrückerstattung |
Rechtsfrage: | Zahlungen, die einzelne Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds (OHG) anlässlich des Erwerbs ihrer Beteiligung von der vom Fonds mit der Vermittlung des Eigenkapitals beauftragten Gesellschaft erhielten (sog. "Kick-Back"-Zahlungen), unter § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallende Sonderbetriebseinnahmen oder die anteiligen AK/HK für den Grund und Boden bzw. das Gebäude mindernde Preisnachlässe (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB), die als Minderwerte in negativen Ergänzungsbilanzen auszuweisen, mit jährlich 2 v.H aufzulösen und die Auflösungsbeträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6186/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 21/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 69 20 |