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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/17 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Darlehen, Insolvenz, Kredit, Betriebsaufspaltung, Bank, Vermögensverwaltung, Kapitaleinkünfte |
Rechtsfrage: | Stellen Refinanzierungszinsen nach dem Ausfall der mit den Refinanzierungsdarlehen finanzierten Kredite des Klägers Betriebsausgaben im Rahmen einer gewerblichen Kreditvergabe dar, weil dem Kläger als zunächst unmittelbarer und später mittelbarer Minderheitsgesellschafter an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gelegen war (personelle Verflechtung), oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen? Führt der Ausfall dieser ausgereichten Darlehen aufgrund der Insolvenz des Darlehensschuldners zu einem entsprechend hohen Verlust? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 267/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 988 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 9/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 51 |