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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/04
§§: ErbStG § 7 Abs. 3, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Darlehen, Kapitalnutzung, Freigebige Zuwendung, Verzinsung
Rechtsfrage: Ist die Gewährung eines zinslosen Darlehens gegen Einräumung eines Vorkaufsrechts und eines Ankaufsrechts an einem Grundstück eine freigebige Zuwendung der Darlehensgeberin an den Grundstückseigentümer, weil die Vorkaufs- und Ankaufsrechte Gegenleistungen sind, die nicht in Geld veranschlagt werden können, die bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, gemäß § 7 Abs. 3 ErbStG nicht berücksichtigt werden. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.10.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 5527/01 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2006
Erledigungs-Az: II R 14/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils