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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-783/16 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, Körperschaftsteuer, Gibraltar, Nichtigkeit, Beihilfe
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 1.10.2014 - Staatliche Beihilfe SA.34914 (C/2013) (ex 2013/NN) - Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die sonstigen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, die dem Kläger in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstanden sind.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 22 S. 39
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache