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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 18/12 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1 a, HGB § 254 |
Schlagwörter | Anteilsveräußerung, Optionsgeschäft, Einheitlichkeit, Anschaffungskosten, Optionsprämie |
Rechtsfrage: | Wie ist der nach § 8 b Abs. 2 KStG steuerfreie Gewinn aus Anteilsveräußerungen zu ermitteln, wenn der Veräußerer im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Anteile jeweils Optionsgeschäfte als Stillhalter eingegangen ist und die Geschäfte über den Erwerb und die Veräußerung der Anteile mit den absichernden Optionsgeschäften handelsrechtlich jeweils zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1209/09 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 18/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 14 75 |