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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 29/07 (BFH)
§§: KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 5, InsO § 56 Abs. 1
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Freigabe
Rechtsfrage: Insolvenzverwalter als Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer: Zu welchem Zeitpunkt endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters? Darf das Finanzamt den Insolvenzverwalter auch für den Zeitraum zwischen der Freigabe der Fahrzeuge aus dem Insolvenzbeschlag und der verkehrsrechtlichen Ab- bzw. Ummeldung der Fahrzeuge als Kraftfahrzeugsteuerschuldner in Anspruch nehmen? Ist neben einer wirksamen Freigabe der Fahrzeuge eine Anzeige über den Wechsel des Verfügungsberechtigten an die Zulassungsbehörde oder stattdessen oder zusätzlich die Freigabe der Verwaltung der Halterberechtigung erforderlich, um die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Insolvenzverwalters zu beenden? Sind etwaige Folgerungen aus einer Freigabe auf Fälle der echten Freigabe beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.03.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 3604/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1267
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 23 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.10.2007
Erledigungs-Az: IX R 29/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 02