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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 1/15 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit, Freiwilligendienst, Wehrdienst |
Rechtsfrage: | Ist der freiwillige Wehrdienst nach § 58 b des Soldatengesetzes dem gesetzlichen Wehrdienst gleichzustellen und besteht somit für die Übergangszeit zwischen Schulausbildung und Beginn der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes Anspruch auf Kindergeld gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1356/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 07 62 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |