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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/15 (BFH)
§§: EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1, EnergieStV § 60 Abs. 4, EnergieStG § 52 Abs. 2 Nr. 4, Richtlinie 96/2003/EG Art. 14
Schlagwörter Energiesteuer, Vergütung, Flugzeug, Luftfahrtunternehmen
Rechtsfrage: Vergütung von Energiesteuer für den in einem Flugzeug verbrauchten Treibstoff, den der Eigentümer des Flugzeugs auf Flügen (teils selbst als Pilot, teils unter Verwendung von Piloten) verbraucht hat, die er im Auftrag des Vorstands einer GmbH (dem er selbst angehörte) zum eigenen Transport, zum Teil unter Mitnahme etwaiger Passagiere, durchgeführt hat. Erbrachte der Eigentümer auch in den Fällen eine entgeltliche Luftfahrt-Dienstleistung, in denen er keine weiteren (dritte) Personen geflogen hat oder sich von eigens engagierten Piloten fliegen ließ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 01.04.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 454/13 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 21 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2016
Erledigungs-Az: VII R 11/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 18