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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/14 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Ingenieur, Ähnliche Tätigkeit, Eigenverantwortliche Leistung
Rechtsfrage: Üben die auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung bzw. Informationstechnologie tätigen Gesellschafter einer GbR, von denen drei eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich und ein Gesellschafter überhaupt keine Ausbildung in einem förmlichen Ausbildungsgang absolviert haben, eine ingenieurähnliche Tätigkeit aus und ist eine eigenverantwortliche Durchführung der Aufträge der GbR im Rahmen der Einschaltung von Subunternehmern gegeben? Vorliegen eines Verfahrensfehlers, indem weder der Prozessvertreter noch die Gesellschafter in der mündlichen Verhandlung befragt wurden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.09.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 5606/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1575
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2015
Erledigungs-Az: III R 39/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 74