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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 107/06
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 33 a Abs. 1
Schlagwörter Grobes Verschulden, Änderung, Zeitraum, Unterhalt
Rechtsfrage: Können Ausbildungskosten für den 31-jährigen Sohn nach bestandskräftiger Ablehnung des Kinder- und Ausbildungsfreibetrages nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO im Rahmen des § 33 a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden? Ist bei der Prüfung des "groben Verschuldens" auch der Zeitraum bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.05.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 90/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 12 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2008
Erledigungs-Az: III R 107/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 81