Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 90/04
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitslosigkeit, Vorab entstandene Werbungskosten
Rechtsfrage: Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit als vorab entstandene Werbungskosten unbegrenzt abziehbar? Wird der Begriff der "vorab entstandenen Werbungskosten" unverhältnismäßig weit eingeschränkt, wenn das Tatbestandsmerkmal der Einkünfteerzielungsabsicht mit der Prüfungsfrage ergänzt wird, ob hinsichtlich der angestrebten zukünftigen Tätigkeit nach dem Berufsbild beim künftigen Arbeitgeber ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers weniger als 50 v.H. der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen wird und deshalb ein Werbungskostenabzug nicht in Frage kommen würde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.10.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 4057/04 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.03.2006
Erledigungs-Az: VI R 90/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet