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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 6/19 (BFH) |
| §§: | RennwLottG § 11, RennwLottG § 17 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Pferdewetten, Veranstalter, Wetten, Verfassungswidrigkeit, EG, EU |
| Rechtsfrage: | Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG: 1. Vorliegen einer Verfassungs- als auch Europarechtswidrigkeit? - 2. Unterliegt der ausländische Veranstalter nicht vorrangig der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 30.01.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 1627/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 66 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.05.2020 |
| Erledigungs-Az: | IX R 6/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 18 61 |