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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-318/05 (EuGH) |
§§: | EG Art. 18, EG Art. 39. EG Art. 43, EG Art. 49, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Sonderausgaben, Schulgeldzahlungen, Ausland, EG, EU |
Rechtsfrage: | Hat die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 39, 43 und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für einen Schulbesuch im Ausland ausnahmslos von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 267 S. 4 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 11.09.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-318/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 34 66 |