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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/10 (BFH)
§§: UStG 1993 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14 Abs. 2, UStG 1993 § 17 Abs. 1 Nr. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnungsberichtigung, Vertrauensschutz, Irrtum
Rechtsfrage: 1. Besteht bei Bezug einer nicht umsatzsteuerbaren Leistung - unabhängig vom fehlerhaften Umsatzsteuerausweis in der Rechnung bzw. einer nachfolgenden Rechnungsberichtigung - ein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug? - 2. Kann ein Rechtsfolgeirrtum den Tatbestand des § 174 Abs. 4 AO erfüllen, wenn das Finanzamt im Falle einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG bei Vorlage einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis durch den Geschäftserwerber irrtümlich davon ausgeht, dass ein Vorsteuerabzug zunächst zu gewähren und erst nach Berichtigung der Rechnung zu korrigieren ist? - 3. Besteht allein aufgrund einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ein Anspruch auf Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Vertrauensgesichtspunkten, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an den Rechnungsaussteller gezahlt wurde und eine Gutgläubigkeit des Rechnungsempfängers nicht anzunehmen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.02.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 2823/09 U
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2012
Erledigungs-Az: XI R 2/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 48