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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/14 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 2 Abs. 2 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Werbungskosten, Abzugsverbot, Verfassung, Aktienoption, Wertverlust, Veräußerungsverlust |
Rechtsfrage: | 1) Stellt die mit Einführung der Abgeltungsteuer verbundene Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzugs im Rahmen der Besteuerung der Kapitaleinkünfte einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Prinzip der Folgerichtigkeit dar, der nicht durch eine zulässige Typisierung und Pauschalierung gerechtfertigt werden kann? - 2) Führt der Verfall vollständig wertlos gewordener Aktienkaufoptionen im Streitjahr 2010 zu steuerlich anzuerkennenden negativen Kapitaleinkünften der aufgewendeten Optionsprämien in Gestalt eines Veräußerungsverlustes nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a i.V.m. Abs. 4 Satz 5 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1059/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1305 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 22 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2016 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 03 27 |