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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 26/04
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Dauernde Last, Vermögensübergabe, Grundstück, Geldvermögen
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit der Übertragung eines bebauten Grundstücks vereinbarte Zahlungen auch nach Veräußerung des Grundstücks weiterhin als dauernde Last abziehbar, wenn der Verkaufserlös als langfristige Kapitalanlage (Termingeld) verwendet und dadurch eine ertragreichere Anlageform erreicht und die Versorgung des Vermögensübergebers verbessert und nachhaltig gesichert wird? Liegen ausreichend erzielbare Nettoerträge zur Finanzierung der Versorgungsleistungen vor (mangelnde Sachaufklärung des FG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.04.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 1434/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: X R 26/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 44