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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 83/06 (BFH) |
§§: | EStG § 2 Abs. 3, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind die Regelungen der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG bei positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit und Verlusten aus Gewerbebetrieb sowie Vermietung und Verpachtung, ohne Sonderabschreibungen in Anspruch genommen zu haben, im Veranlagungszeitraum 2001 verfassungswidrig? Ist das Gebot der Belastungsgleichheit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn die erzielten Verluste bei der Berechnung der Einkommensteuer nur teilweise berücksichtigt werden? - Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 7.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5671/03 E, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 710 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 19 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 83/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |