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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 33/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Zusatzleistung, Entschädigung, Ergänzung |
Rechtsfrage: | Unterliegt eine Entlassungsentschädigung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG, wenn sie in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, die zweite Rate auf der Vereinbarung im Aufhebungsvertrag beruht, dass die Abfindung neu berechnet wird, falls der nächstgültige Sozialplan eine finanzielle Besserstellung enthält und die zweite Rate ca. 42 v.H. der ersten Rate bzw. ca. 30 v.H. der Gesamtentschädigung beträgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 446/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 33/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 21 39 |