Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 25/00
§§: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 230, EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Schlagwörter Kapital, Zufluss, Stille Beteiligung, Werbungskosten, Anlage
Rechtsfrage: 1. Sind die von Januar bis September 1990 in den Büchern von Ambros gutgeschriebenen, tatsächlich nicht mehr ausbezahlten "Scheinrenditen" aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter an der - nach dem Schneeballsystem vorgehenden - Ambros S.A. steuerpflichtige Kapitaleinkünfte? - 2. Führt der Forderungsausfall des stillen Gesellschafters infolge des wirtschaftlichen Zusammenbruchs von Ambros im Jahr 1990 zu Werbungskosten aus Kapitalvermögen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.04.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 15/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2001
Erledigungs-Az: VIII R 25/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 30