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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 57/03 |
§§: | BewG § 138 Abs. 5, AO 1977 § 179 Abs. 2, ErbStG § 12 Abs. 3 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Grundbesitzwert, Schenkungsteuer, Einheitliche und gesonderte Feststellung |
Rechtsfrage: | Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundstückswerts bei mehreren Beteiligten: Muss das Finanzamt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau feststellen, weil der Bedarfswert für Zwecke der Schenkungsteuer (möglicherweise) erforderlich und der Grundbesitz mehreren Personen (hier: Ehegatten) zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5301/01 BG |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 166 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 06 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 57/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 81 |