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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 92/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Angemessenheit, Schwestergesellschaft |
Rechtsfrage: | Angemessene Gesamtvergütung bei Mehrfach-Gesellschaftergeschäftsführer: Stellt ein Teil der Tätigkeitsvergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttungen dar, da sie wegen ihrer Tätigkeiten bei Schwestergesellschaften die der GmbH geschuldete Arbeitsleistung nur in entsprechend geringerem Umfang erbringen konnten, oder wurde die gebotene Gehaltsanpassung möglicherweise durch einen Tantiemeverzicht der Gesellschafter-Geschäftsführer bewirkt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6620/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 488 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 92/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 36 |