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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 42/08 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 3 c Abs. 2
Schlagwörter Umwandlung, Anschaffungskosten, Eigenkapitalersatz, Halbabzugsverbot, Aufgabeverlust, Veräußerungsverlust, Finanzplandarlehen, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Nachträgliche Anschaffungskosten bei Umwandlung - Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust: 1. Ist bei einer formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine AG bei der Beurteilung, ob Finanzierungsmittel (Darlehen, stille Beteiligung) eigenkapitalersetzend und damit bei § 17 EStG als nachträglich Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, ausschließlich auf das für Aktiengesellschaften geltende Kapitalersatzrecht abzustellen und gilt dies auch dann, wenn die Finanzierungsmittel bereits der GmbH gegeben wurden und dort eigenkapitalersetzenden Charakter hatten? - 2. Verstößt das in § 3 c Abs. 2 verankerte Halbabzugsverbot im Fall von Aufgabe- und Veräußerungsverlusten gegen das objektive Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.07.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 2628/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1602
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 36 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2009
Erledigungs-Az: IX R 42/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 28 49