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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/17 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 Satz 2, AO § 39 |
Schlagwörter | Betriebseinnahme, Aufrechnung, Fremdgeld, Rechtsanwalt |
Rechtsfrage: | Liegt eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme vor, wenn ein Anwalt rechtsirrtümlich Honorarforderungen gegen seinen Mandanten erhebt, diese abrechnet und mit diesen nicht bestehenden Honorarforderungen gegen einen Fremdgeldauskehrungsanspruch des Mandanten aufrechnet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2100/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 84 |