Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/08
§§: EStG § 2 a Abs. 2, EStG § 17
Schlagwörter Software, Trivialprogramm, Ware, Verlustabzug
Rechtsfrage: Standardsoftware bzw. Trivialprogramme als Ware i.S. von § 2 a Abs. 2 Satz 1 EStG: Ist die Ausnahmeregelung des § 2 a Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach die Herstellung und Lieferung von Waren zum uneingeschränkten Verlustabzug führen, auch auf die Vermarktung von Standardsoftware-Programmen anwendbar? Unterliegt der Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer US-amerikanischen Gesellschaft, die Standardsoftware entwickelt und vertreibt, nach § 2 a Abs. 2 EStG nicht der Abzugsbeschränkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.01.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 2543/04 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2008
Erledigungs-Az: IX R 22/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 44 60