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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 72/05 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Sozialversicherung, Krankenversicherung |
Rechtsfrage: | Mindern Beiträge einer teilzeitbeschäftigten studierenden Beamtin für die freiwillige private Krankenversicherung die für den Erhalt des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (Grenzbetrag)? Keine Beschränkung des Urteils des BVerfG vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 auf Sozialversicherungsbeiträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 477/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 72/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 81 |