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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-350/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3, Nr. 5
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, SWIFT-Dienste, Umsatzsteuerbefreiung
Rechtsfrage: Sind Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 3 und 5 RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass im Zahlungsverkehr und bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften zwischen Kreditinstituten in Anspruch genommene Swift-Dienste, wie sie unter Nr. 1 dieses Beschlusses geschildert sind, von der Mehrwertsteuer befreit sind?
Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus (Finnland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 246 S. 33
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.07.2011
Erledigungs-Az: Rs C-350/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 60